Unsere Kandidaten für die Gemeinderatswahl

Martin Söltl

Angestellter i. öffentlichen Dienst

Ich möchte, dass weniger Investoren und Bauträger unseren Ort ‚gestalten‘, als vielmehr die Grafrather selbst das Gesicht von Grafrath prägen. Dazu soll die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht auf Grundstück ausüben.“


Mona Ragheb

Kunstlehrerin

„Kein Parteiismus!“


Michaela Schwalbe

Hotelfachfrau

„Machen ist besser als Wollen!“


Janig Rettinger

Inside Sales Managerin

„Für ein Grafrath, das verbindet. Ich setze mich dafür ein, unser offenes Miteinander
und die hohe Lebensqualität langfristig zu sichern.“


Eckhard Bothe

Ökonom i. R.

„Mit 45 Jahren unterschiedlichster
Erfahrungen im Wirtschaftsleben bin
ich keine ökonomische Blindschleiche. Gerne setze ich dieses Know How fürs zukünftige Sparen und Investieren in unserer Gemeinde ein.“


Elisabeth Eikelmann

Fachärztin für Allgemeinmedizin

„Miteinander ist besser!“


Ben Venedey

Selbständig

„Bleiben wir auf Augenhöhe!“


Oliver Rettinger

Business Analyst

„Ideen und Werte sind wichtig. Doch wenn Ideologien und Parteizwänge den gesunden Menschenverstand blockieren, verliert Politik ihren Zweck.
Grafrath, da geht mehr!“


Fabian Hennecke

Aktuar

„Vielfalt schafft Stabilität. Für ein offenes Grafrath!“


Peter Scondo

IT-Spezialist

„Unabhängig zu sein, heißt unabhängig
denken und handeln.“


Matthias Müller-Thederan

Geschäftsführer

„Ich setze mich für lebendige Treffpunkte, familienfreundliche Freiräume und eine gut
vernetzte Gemeinde ein.“


Franz Mascher

Bankfachwirt i. R.

„Wer Landschafts- und Naturschutz in Grafrath mit der Energiewende verbinden will, muss die unabhängige BfG wählen, denn Augenmaß und Verhältnismäßigkeit sind hierbei unser Maßstab.“


Torsten Liebold

Kaufmännischer Angestellter

„Aktiv, um unser idyllisches Zuhause noch lebenswerter zu gestalten – bisher z. B. Initiative Tempo 30, Spielstraße im Neubaugebiet ‚Am Inniger Feld‘ und Bürgerinitiative gegen den Solarpark im Landschaftsschutzgebiet.“


Martin Grünzweig

Geschäftsführer

„Bürger von Grafrath, für Grafrath!“


Anne-Marie Weber

Sozialbetreuerin

„Grafrath soll weiterhin lebens- und liebenswert bleiben!“




Gemeinderatswahl am 8.3.2026

Liebe Grafratherinnen und Grafrather,

am Sonntag, 8. März 2026 entscheiden Sie über die Richtung, in die sich unsere Gemeinde in den nächsten sechs Jahren entwickelt.

Wir möchten Sie dazu auch auf unserer Homepage informieren, wofür wir, die Wählergruppe „Bürger für Grafrath“ stehen, was uns ausmacht und warum es sich lohnt, einmal abseits der großen Parteien genauer hinzuschauen, wer Sie denn lokal am besten und unabhängig vertreten kann.

In Kürze mehr dazu. Seien Sie gespannt!




Herzliche Einladung zur Aufstellungsversammlung der Bürger für Grafrath (BfG)

Herzliche Einladung zur Aufstellungsversammlung der Bürger für Grafrath (BfG)

für die Wahl der Gemeinderatskandidaten/innen für die Wahlperiode 2026 bis 2032

Termin:           Montag, den 08.12.2025, 19:00 Uhr

Ort:                 Schützenstüberl im Bürgerstadl Grafrath, Mauernerstraße 16,

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch
  2. Wahl der Versammlungsleitung
  3. Feststellen der Stimmberechtigten
  4. Vorstellen der Kandidatinnen und Kandidaten
  5. Wahl der Bewerberinnen und Bewerber

Anschließend, um ca. 19:45 Uhr laden wir Sie unter dem Motto „Gemeinsam an einem Tisch“ zu einem kleinen gemeinsamen Imbiss (Spinatknödl/Nußbutter/Parmesan) ein, dabei können wir ins Gespräch kommen, Informationen und Ideen austauschen.

Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen.

„Die Bürger für Grafrath“

Gez.: Die Gemeinderäte Dr. Hartwig Hagenguth und Martin Söltl




Liebe Familie  v. Hoyer und Angehörige, verehrte Gäste, lieber Burkhard

wir treffen uns heute hier, nicht nur um dich zu betrauern, sondern auch, um dich zu feiern. Deinen Tod bedauere ich sehr. Bei meinem letzten Besuch bei Dir, noch in der Fichtenstr. machtest Du auf mich einen ganz munteren Eindruck. Aber du bist gegangen, als es für dich an der Zeit war.

Ich spreche hier als Angehöriger der Wählergruppe „Bürger für Grafrath“, -deren Kopf Du über Jahrzehnte warst – und als Freund.                 

Meine erste Wahrnehmung von Dir:  Ein großer auffälliger Mann in dunklem Mantel und dunklem breitkrempigen Hut  – mit forschem Schritt auf dem Weg zur S-Bahn. Wer ist das?  Antwort: Herr v. Hoyer, und – ehrfurchtsvoll: der ist Gemeinderat.

Aus Interesse an der Gemeinde – bald darauf auch wegen fraglicher Vorgänge in meinem örtlichen Umfeld – besuchte ich Gemeinderats-sitzungen, ähnlich wie Du in der eigener Rückschau von 2020 schriebest

Zitat: „besuchte ich -aufgeschreckt durch die Erfahrungen mit der Westernstadt -öfters die Sitzungen des GR, um verstehen zu lernen, wie so etwas zu Stande kommen kann“ Zitat Ende

In den Sitzungen, die ich besuchte erlebte ich dich als überdurchschnittlich gut vorbereitet, gut argumentierend und beharrlich in der Sache.

Ende der achtziger Jahre .- meine Frau und ich waren noch relativ neu in Grafrath –  erreichte uns ein Flugblatt von Dir – eng bedruckt mit Fließtext, etwas hölzern im Stil, unsere Reaktion: wer schreibt denn so, – wer wird das alles lesen?     Dazu aus Deiner Rückschau ein typisches Wort: „Inaugenscheinnahme“ — Der Text enthielt aber gut belegte Kritik am Rathaus. Stichwort: Badewanne für eingehende Post

In anderem Zusammenhang schriebst du in deiner Rückschau: Zitat: “Mit vielen vielen Stunden langem Studium von Schriftstücken im Gemeinde-archiv und der lückenlosen Darstellung des Zustandekommens“ -gemeint: von Entscheidungen „-konnte ich erreichen, dass“…Zitat Ende

Das zeigt deine Beharrlichkeit bei erkannten Fehlern oder Unrecht.   

Die Entwicklung Grafraths, deine neue Heimat, war Dir ein wichtiges Anliegen. Darum ging es dir immer, auch um Demokratie und Gesetzestreue. Es ging dir immer um die Sache, nicht um Rechthaberei. Bei Dir Ratsuchenden, die etwas planten, was dir nicht gefiel, unterstütztest du fachlich, machtest aber manchmal klar, dass Du ihren Plan im GR ablehnen wirst.

– Du warst ein Konservativer im positiven Sinne. Du wolltest bewahren und notwendige Änderungen behutsam vornehmen.

Ab Mitte der neunziger Jahren gab es dann viel unmittelbare Zusammenarbeit mit dir und dem aktiven Team der BfG. Flugblätter, Sitzungsvorbereitungen, Wahlvorbereitungen:

Bei Meinungsverschiedenheiten gab es nie Streit bei unseren Beratungen. Entweder konntest Du überzeugt werden, wenn die Argumente stichhaltig waren oder ich, bzw. wir oder es kam ein Kompromiss zustande mit dem beide Seiten  gut zurecht kamen. Das galt für unser ganzes Team.

Unsere Sitzungen endeten oft weit  nach Mitternacht. Nicht zuletzt weil als Abschluss gerne noch ein Glas Wein getrunken wurde. Es konnten auch mal 2 werden.

Du warst geradlinig, auch mit Ecken und Kanten, was bei manchen Gemeinderäten Verärgerung auslöste. So musstest du auch viel einstecken und mancher mochte Dich nicht, weil du soviel wusstest –auch über die Regularien der Kommunalpolitik – und es auch in klarem Deutsch mitteilen konntest. Persönliche und Ungerechtfertigte Angriffe nahmst du -scheinbar – ruhig und emotionslos hin.

Deine kompetenten Wortbeiträge würztest du gerne mit einer Prise hintergründigem Humor, der auch gerne mal satirisch werden konnte.

Dank Deiner akribisch in klitzekleiner Schrift geführten Aufzeichnungen in Sitzungen, konntest Du zu manchem uraltem Vorgangnoch darstellen, was damals zur Entscheidung führte.

Mit schriftlichen An-und Nachfragen hast Du genervt. Die unzureichenden ausweichenden Antworten zeigten meist, wie berechtigt die Anfrage war.

Du warst ein Kämpfer. Das Wort war dein Schwert.

Nicht nur Mir — warst du Lehrmeister, Vorbild und ein guter Berater.

Ich danke Dir dafür.




Wir trauern um Burkhard von Hoyer

Die Bürger für Grafrath trauern um Ihr aktives Mitglied .

Burkhard von Hoyer ist am 26. September 2025 verstorben.

Er war Gründungsmitglied der Bürger für Grafrath und 40 Jahre lang im Gemeinderat sehr aktiv und auch erfolgreich.

Die Feier und Urnenbeisetzung findet am Samstag, den 15.11.25 um 11.00 Uhr in der Kirche von Höfen statt.

Die Familie stellt sich vor, dass es keine Trauerfeier wird, sondern Burkhard wird gefeiert.

Bitte keine Beileidsbekundung am Grab.




Keine örtliche Rechnungsprüfung in Grafrath – Warum? Keine Antwort.

Die „örtliche Rechnungsprüfung“ ist gesetzlich in der Gemeindeordnung (Anhang 1) vorgeschrieben.

In dieser Amtsperiode gab es erst eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Warum der Vorsitzende -Dr. Kurz – sich weigert, zu weiteren  Sitzungen einzuladen, dazu schweigt er.

Nach Art. 103 Abs. 1 GO wird der Jahresabschluss…..von einem Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) geprüft (örtliche Rechnungsprüfung) und nach Abs. 4 ist „….. die örtliche Prüfung innerhalb von 12 Monaten …nach Abschluss des Haushaltsjahres“ durchzuführen (aus Anhang 1).

Nach den Einschränkungen für Besprechungen durch Corona waren gem. Beschluss des GR ab 11.4.2022 wieder reguläre Sitzungen möglich. Seither gestellte Nachfragen zu Aktivitäten des RPA in Gemeinderatssitzungen wurden hinhaltend und ausweichend beantwortet. Gründe sind nicht bekannt geworden.

Zu der ersten Sitzung der laufenden  Sitzungsperiode war schließlich für den 26.11. 2023 geladen worden. Die Ergebnisse des Prüfungsberichts wurden am 7.10. 24 abschließend im GR behandelt. Danach gab es erst wieder eine – mit den  Mitgliedern terminlich nicht abgestimmte – Einladung für den 2.12.24 bzw. verschoben auf den 3.12.24 ab 16:30 Uhr. Auf Wunsch eines Mitglieds wurde sie mit e-mail erneut verschoben „auf 2025“. In der Sitzung am 17.02.25 wurde auf Mahnung eines Mitglieds wieder nur ausweichend und unbestimmt geantwortet und wieder, ohne Gründe zu nennen. Daraufhin haben wir zusammen mit der Fraktion der GRÜNEN mehrere Anträge gestellt (bei Interesse siehe Anhang 2). (Die Begründungen für die Anträge nennt der Bürgermeister im Mitteilungsblatt nicht). Die Anträge wurden von der üblichen Bürgermeistermehrheit abgelehnt, da sie nach Meinung des Bürgermeisters unzulässig sind.

Es bleibt unklar, warum der Gemeinderat nicht auf die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Rechnungsprüfung bestehen sollte. Auf die Frage, wann der Ausschuss endlich wieder tagen würde, zumal die Prüfungen einschließlich 2024 innerhalb dieser Legislaturperiode (bis Anfang 2026) abgeschlossen sein sollten, gibt der Vorsitzende wieder keine Antwort und der Bürgermeister ruft dazu auf, eine fraktionsübergreifende Lösung zu finden.

Bleibt also die Frage, warum weitere Rechnungsprüfungen vermieden werden. Hat es damit zu tun, dass ich als einziger für 2019 zwei Kritikpunkte hatte und die von der Verwaltung und dem Bürgermeister immer noch nicht abschließend behandelt wurden? Oder liegt es daran, dass ich für die nächsten Prüfungsjahre Wünsche geäußert hatte, was speziell geprüft werden sollte  und man das vermeiden will? Das Handeln vom Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden, Bürgermeister  und der Gemeinderatsmehrheit lässt viel Raum für Spekulationen.

Hartwig Hagenguth

Anhang 1

Art 103 GO

1) 1Der Jahresabschluss und der konsolidierte Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe, der Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtungen mit kaufmännischem Rechnungswesen werden entweder vom Gemeinderat oder von einem Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (örtliche Rechnungsprüfung). 2Über die Beratungen sind Niederschriften aufzunehmen.

(4) Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse ist innerhalb von zwölf Monaten, die des konsolidierten Jahresabschlusses innerhalb von 18 Monaten nach Abschluß des Haushaltsjahres durchzuführen.

Anhang 2

Dr. Hartwig Hagenguth

Amselweg 8                                                                                                   Grafrath den28.02.025

An die                                                                                                          

Gemeinde Grafrath

Hauptstraße 64

82284 Grafrath

ANTRAG unter Bezug auf Art 46 Abs. 2 Satz 3 der Bayer. Gemeindeordnung und § 24 der örtlichen Geschäftsordnung zur Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA)

1 Anlage

Die Mitunterzeichnenden und ich beantragen über folgenden Beschlussvorschläge in einer Gemeinderatssitzung gem. Art. 46 GO, Abs. 2 Satz 2 und 3 öffentlich beraten und abstimmen zu lassen:

1.  Beschlussantrag:

Der Gemeinderat fordert den Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden auf bis spätestens Ende März eine erste Sitzung für die Prüfung des Jahres 2021 anzusetzen. Für die Verzögerung der bislang nicht erfolgten Rechnungsprüfungen der Jahre 2021 – 2023 ist eine Begründung vorzulegen.

Begründung:

Nach den Einschränkungen für Besprechungen durch Corona waren gem. Beschluss des GR ab 11.4.2022 wieder reguläre Sitzungen möglich. Seither gestellte Nachfragen zu Aktivitäten des RPA in Gemeinderatssitzungen wurden hinhaltend und ausweichend beantwortet. Gründe sind nicht bekannt geworden.

Zu der ersten Sitzung der laufenden  Sitzungsperiode war schließlich für den 26.11. 2023 geladen worden. Die Ergebnisse des Prüfungsberichts wurden am 7.10. 24 abschließend im GR behandelt. Danach gab es erst wieder eine – mit den  Mitgliedern terminlich nicht abgestimmte – Einladung für den 2.12.24 bzw. verschoben auf den 3.12.24 ab 16:30 Uhr. Auf Wunsch eines Mitglieds wurde sie mit e-mail erneut verschoben auf 2025. Seither sind 3 Monate vergangen ohne weitere Terminplanung. In der Sitzung am 17.02.25 wurde auf Mahnung eines Mitglieds wieder nur ausweichend und unbestimmt geantwortet und wieder, ohne Gründe zu nennen.

2. Beschlussantrag

Der RPA wird aufgefordert die Rechnungsprüfungen für die vergangenen Jahre einschließlich 2024 getrennt nacheinander in diesem Jahr durchzuführen und den letzten Bericht für 2024 bis Ende Februar 2026 vorzulegen.

Begründung:

a) Siehe bei 1.

b) Nach Art. 103 Abs. 1 GO wird der Jahresabschluss…..von einem Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (örtliche Rechnungsprüfung) und nach Abs. 4 ist „….. die örtliche Prüfung innerhalb von 12 Monaten ……… nach Abschluss des Haushaltsjahres“ durchzuführen.

3. Beschlussantrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert durch das überörtliche Prüforgan (BKPV)[1] klären zu lassen, ob eine „nicht frist-gerechte örtliche Prüfungsituation“ vorliegt, wenn ohne erkennbare Gründe die Jahresrechnungen 2022 – 2023 noch nicht vorliegen und ob die Erledigung dieser ausstehenden Prüfungen in einer einzigen Sitzung des RPA sachgerecht und angemessen zu erledigen sei.

Begründung:

a) siehe zu 1.

b) Die verzögerte Erledigung der Rechnungsprüfungen für die Jahre 2019 und 2020 resultierte aus der damaligen Pandemie. Zu Erledigung der Jahresrechnungen sollten diese schließlich in einer einzigen Sitzung des RPA im November 2023 geprüft werden. Darauf ob dies zulässig sei, erhielt die Verwaltung durch die Kommunalaufsicht folgende Antwort am 10.11.2023: „Aus unserer Sicht ist es durchaus möglich mehrere Jahresrechnungen sowie die Prüffeststellungen in einem Bericht festzuhalten. Daher spricht u.E. nichts dagegen, die ausstehenden Prüfungshandlungen für diese Jahre gemeinsam in den Sitzungen (Hervorhebung der Mehrzahl) des zuständigen Gremiums nachzuvollziehen und entsprechend zu dokumentieren.“

c) Auf den Exzerpt des GR Mosandl aus dem Seminar des Bayerischen Verwaltungskollegs vom ….wird Bezug genommen (siehe Anlage)

Sollte sich der 1. Beschlussantrag durch eine zwischenzeitliche Ladung zu einer Ausschusssitzung erledigt haben, beantragen wir über die weiteren Beschlussanträge beschließen zu lassen

Hartwig Hagenguth                            Martin Söltl

Monika Glammert-Zwölfer          Begona Prieto Peral          Alice Vogel         Arthur Mosandl


[1]




Gewerbesteuersatz wird gesenkt

Dr. K. und seine seltsamen Argumente

Grafrath hat also nun doch die Gewerbesteuer gesenkt. So ist es im Fürstenfeldbrucker Tagblatt und in der SZ zu lesen. Es war der Gemeinderat, der mit den Stimmen der CSU, Frauenliste, SPD und Grafrather Einigkeit gegen BfG und Grüne dies mit 11:6 Stimmen durchgesetzt hat. Wie kommt nun eine Einigung mit solch unterschiedlichen Parteien und Interessen zusammen? Wie kolportiert wurde, hat ein Kurz‘scher Rundbrief die zustimmenden Parteien erreicht. Andreas Daschner, Redakteur des Tagblatts konnte nicht umhin, den schon vor langer Zeit angekündigten Wegzug der Fa. Cabero ins Feld zu führen. Das sollte auch damals der Grund sein, um die Gewerbesteuer von 380 Punkte auf 290 zu senken. Ursprünglich wollte ja Cabero einen Teil des Landschaftsschutzgebietes, um sein Gelände zu erweitern. Daraus wurde nichts, denn eine Bürgerinitiative hat dies deutlich verhindert. Darauf drohte Cabero mit Wegzug und die einschlägige Presse berichtete im April 2018 über die Absicht der Firma nach Moorenweis zu ziehen. Anfang 2020 las man, dass Cabero das Grundstück in Moorenweis aufgrund der Immobilienlage so schnell nicht übernehmen kann. Fehlt ihm das Geld? Fakt ist, Cabero ist immer noch in Grafrath in der Jesenwanger Str. Offensichtlich scheinen die Meldungen, die vom Vorstand der CSU H. Dr. Kurz in die Welt gesetzt wurden, so nicht zu stimmen. Kurz, dessen Fa. Business Gateway für Interessenten Geschäfte anbahnt, scheint hier kein glückliches Händchen zu haben. Nun kam er auf die Idee, die Coronakrise als Anlass zu nehmen, die Steuersenkung durchzusetzen. Hier stellt sich die Frage: Cui bono – wer profitiert davon. Das wäre ja die Fa. Cabero gewesen, die als „größter Gewerbesteuerzahler“ Grafraths, so stand es schon vor Jahren in der Presse, am meisten davon profitiert hätte, aber die ist ja schon weg? Auf jeden Fall wird so getan, als wäre sie schon nicht mehr da (siehe Meldung vom 27.5.20).  Das Argument ist, wir senken die Gewerbesteuer um die Gewerbesteuer zu erhöhen, weil dann viele Firmen sich nach Grafrath aufmachen, um sich hier niederzulassen und dann in der Masse die Steuersumme deutlich anzuheben. Welch eine geniale Idee! Die Gewerbesteuer wird vom 1. Januar 2021 gesenkt. Sie kann aber wieder ein Jahr später erhöht werden. Hat sich die Gewerbesteuer nicht auf Grund der Coronakrise gesenkt, weil sich die Umsätze entsprechender Firmen, die gewerbesteuerpflichtig sind, gesenkt haben?

Fakt ist auf jeden Fall, dass die Einkommensteuer, die von den Bürgern in Grafrath gezahlt wird, viel höher als die Gewerbesteuer ist. Sollte man sich nicht hier überlegen, die Einwohner, die aus abhängiger Arbeit Einkommenssteuer zahlen, zu entlasten? Die Coronakrise hat gezeigt, dass hier Eltern und ganz besonders Mütter stark belastet wurden, weil Kita, Kindergarten und Schulen geschlossen wurden und die Eltern, die im Home-Office sind, auch noch die Kindererziehung und Schulung übernehmen mussten.

Hier kann der Gemeinderat von Grafrath mit beitragen, diese Eltern zu entlasten, indem zukünftig die Gebühren für die offene Ganztagsschule während der Ferien vollkommen wegfallen. Schließlich sind in Bayern im Jahr 14 Wochen Ferien und nur wenige Wochen davon können von den Eltern abgedeckt werden.