Keine örtliche Rechnungsprüfung in Grafrath – Warum? Keine Antwort.

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Die „örtliche Rechnungsprüfung“ ist gesetzlich in der Gemeindeordnung (Anhang 1) vorgeschrieben.

In dieser Amtsperiode gab es erst eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Warum der Vorsitzende -Dr. Kurz – sich weigert, zu weiteren  Sitzungen einzuladen, dazu schweigt er.

Nach Art. 103 Abs. 1 GO wird der Jahresabschluss…..von einem Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) geprüft (örtliche Rechnungsprüfung) und nach Abs. 4 ist „….. die örtliche Prüfung innerhalb von 12 Monaten …nach Abschluss des Haushaltsjahres“ durchzuführen (aus Anhang 1).

Nach den Einschränkungen für Besprechungen durch Corona waren gem. Beschluss des GR ab 11.4.2022 wieder reguläre Sitzungen möglich. Seither gestellte Nachfragen zu Aktivitäten des RPA in Gemeinderatssitzungen wurden hinhaltend und ausweichend beantwortet. Gründe sind nicht bekannt geworden.

Zu der ersten Sitzung der laufenden  Sitzungsperiode war schließlich für den 26.11. 2023 geladen worden. Die Ergebnisse des Prüfungsberichts wurden am 7.10. 24 abschließend im GR behandelt. Danach gab es erst wieder eine – mit den  Mitgliedern terminlich nicht abgestimmte – Einladung für den 2.12.24 bzw. verschoben auf den 3.12.24 ab 16:30 Uhr. Auf Wunsch eines Mitglieds wurde sie mit e-mail erneut verschoben „auf 2025“. In der Sitzung am 17.02.25 wurde auf Mahnung eines Mitglieds wieder nur ausweichend und unbestimmt geantwortet und wieder, ohne Gründe zu nennen. Daraufhin haben wir zusammen mit der Fraktion der GRÜNEN mehrere Anträge gestellt (bei Interesse siehe Anhang 2). (Die Begründungen für die Anträge nennt der Bürgermeister im Mitteilungsblatt nicht). Die Anträge wurden von der üblichen Bürgermeistermehrheit abgelehnt, da sie nach Meinung des Bürgermeisters unzulässig sind.

Es bleibt unklar, warum der Gemeinderat nicht auf die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Rechnungsprüfung bestehen sollte. Auf die Frage, wann der Ausschuss endlich wieder tagen würde, zumal die Prüfungen einschließlich 2024 innerhalb dieser Legislaturperiode (bis Anfang 2026) abgeschlossen sein sollten, gibt der Vorsitzende wieder keine Antwort und der Bürgermeister ruft dazu auf, eine fraktionsübergreifende Lösung zu finden.

Bleibt also die Frage, warum weitere Rechnungsprüfungen vermieden werden. Hat es damit zu tun, dass ich als einziger für 2019 zwei Kritikpunkte hatte und die von der Verwaltung und dem Bürgermeister immer noch nicht abschließend behandelt wurden? Oder liegt es daran, dass ich für die nächsten Prüfungsjahre Wünsche geäußert hatte, was speziell geprüft werden sollte  und man das vermeiden will? Das Handeln vom Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden, Bürgermeister  und der Gemeinderatsmehrheit lässt viel Raum für Spekulationen.

Hartwig Hagenguth

Anhang 1

Art 103 GO

1) 1Der Jahresabschluss und der konsolidierte Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe, der Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtungen mit kaufmännischem Rechnungswesen werden entweder vom Gemeinderat oder von einem Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (örtliche Rechnungsprüfung). 2Über die Beratungen sind Niederschriften aufzunehmen.

(4) Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse ist innerhalb von zwölf Monaten, die des konsolidierten Jahresabschlusses innerhalb von 18 Monaten nach Abschluß des Haushaltsjahres durchzuführen.

Anhang 2

Dr. Hartwig Hagenguth

Amselweg 8                                                                                                   Grafrath den28.02.025

An die                                                                                                          

Gemeinde Grafrath

Hauptstraße 64

82284 Grafrath

ANTRAG unter Bezug auf Art 46 Abs. 2 Satz 3 der Bayer. Gemeindeordnung und § 24 der örtlichen Geschäftsordnung zur Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA)

1 Anlage

Die Mitunterzeichnenden und ich beantragen über folgenden Beschlussvorschläge in einer Gemeinderatssitzung gem. Art. 46 GO, Abs. 2 Satz 2 und 3 öffentlich beraten und abstimmen zu lassen:

1.  Beschlussantrag:

Der Gemeinderat fordert den Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden auf bis spätestens Ende März eine erste Sitzung für die Prüfung des Jahres 2021 anzusetzen. Für die Verzögerung der bislang nicht erfolgten Rechnungsprüfungen der Jahre 2021 – 2023 ist eine Begründung vorzulegen.

Begründung:

Nach den Einschränkungen für Besprechungen durch Corona waren gem. Beschluss des GR ab 11.4.2022 wieder reguläre Sitzungen möglich. Seither gestellte Nachfragen zu Aktivitäten des RPA in Gemeinderatssitzungen wurden hinhaltend und ausweichend beantwortet. Gründe sind nicht bekannt geworden.

Zu der ersten Sitzung der laufenden  Sitzungsperiode war schließlich für den 26.11. 2023 geladen worden. Die Ergebnisse des Prüfungsberichts wurden am 7.10. 24 abschließend im GR behandelt. Danach gab es erst wieder eine – mit den  Mitgliedern terminlich nicht abgestimmte – Einladung für den 2.12.24 bzw. verschoben auf den 3.12.24 ab 16:30 Uhr. Auf Wunsch eines Mitglieds wurde sie mit e-mail erneut verschoben auf 2025. Seither sind 3 Monate vergangen ohne weitere Terminplanung. In der Sitzung am 17.02.25 wurde auf Mahnung eines Mitglieds wieder nur ausweichend und unbestimmt geantwortet und wieder, ohne Gründe zu nennen.

2. Beschlussantrag

Der RPA wird aufgefordert die Rechnungsprüfungen für die vergangenen Jahre einschließlich 2024 getrennt nacheinander in diesem Jahr durchzuführen und den letzten Bericht für 2024 bis Ende Februar 2026 vorzulegen.

Begründung:

a) Siehe bei 1.

b) Nach Art. 103 Abs. 1 GO wird der Jahresabschluss…..von einem Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (örtliche Rechnungsprüfung) und nach Abs. 4 ist „….. die örtliche Prüfung innerhalb von 12 Monaten ……… nach Abschluss des Haushaltsjahres“ durchzuführen.

3. Beschlussantrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert durch das überörtliche Prüforgan (BKPV)[1] klären zu lassen, ob eine „nicht frist-gerechte örtliche Prüfungsituation“ vorliegt, wenn ohne erkennbare Gründe die Jahresrechnungen 2022 – 2023 noch nicht vorliegen und ob die Erledigung dieser ausstehenden Prüfungen in einer einzigen Sitzung des RPA sachgerecht und angemessen zu erledigen sei.

Begründung:

a) siehe zu 1.

b) Die verzögerte Erledigung der Rechnungsprüfungen für die Jahre 2019 und 2020 resultierte aus der damaligen Pandemie. Zu Erledigung der Jahresrechnungen sollten diese schließlich in einer einzigen Sitzung des RPA im November 2023 geprüft werden. Darauf ob dies zulässig sei, erhielt die Verwaltung durch die Kommunalaufsicht folgende Antwort am 10.11.2023: „Aus unserer Sicht ist es durchaus möglich mehrere Jahresrechnungen sowie die Prüffeststellungen in einem Bericht festzuhalten. Daher spricht u.E. nichts dagegen, die ausstehenden Prüfungshandlungen für diese Jahre gemeinsam in den Sitzungen (Hervorhebung der Mehrzahl) des zuständigen Gremiums nachzuvollziehen und entsprechend zu dokumentieren.“

c) Auf den Exzerpt des GR Mosandl aus dem Seminar des Bayerischen Verwaltungskollegs vom ….wird Bezug genommen (siehe Anlage)

Sollte sich der 1. Beschlussantrag durch eine zwischenzeitliche Ladung zu einer Ausschusssitzung erledigt haben, beantragen wir über die weiteren Beschlussanträge beschließen zu lassen

Hartwig Hagenguth                            Martin Söltl

Monika Glammert-Zwölfer          Begona Prieto Peral          Alice Vogel         Arthur Mosandl


[1]